Als Inhaber des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“, der mir im Jahr 2015 von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen wurde, habe ich besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts nachgewiesen. Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Ständige Fortbildungen, die jährlich nachzuweisen sind, stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.
Anders als bei Fachärzten bearbeiten Fachanwälte aber weiterhin eine Vielzahl von Tätigkeitsgebiete. Neben dem Miet- und Wohneigentumsrecht bin ich auch in den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Meine zivilrechtlichen Tätigkeitsgebiete:
Im zivilrechtlichen Bereich bin ich für Sie auch im Arbeitsrecht, Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Verkehrs- und Unfallrecht sowie im Insolvenzrecht tätig.
Im Arbeitsrecht sollten Sie oftmals frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere im Falle einer Kündigung ist für eine Kündigungsschutzklage eine dreiwöchige Frist einzuhalten. Aber auch bei eine frühzeitige Beratung ist lohnenswert, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Viele Menschen scheuen sich mit Erbsachen einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen. Leider ist es die traurige Realität, dass eine rechtliche Beratung oder gar Vertretung in Erbfällen oft nicht ausbleibt. Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie sich bereits frühzeitig über die Möglichkeiten der Erbfolge informieren. Kommt es dann trotzdem zum Streitfall begleite ich Sie gerne, damit Sie bekommen, was Ihnen auch zusteht.
Im Ehe- und Familienrecht biete ich Ihnen eine anwaltliche Beratung und Vertretung in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten an und begleite Sie in Ihrem besten Interesse durch ein Scheidungsverfahren. Gerne berate ich Sie auch gerne zu Vereinbarungen für die Zeit vor und nach Scheidungen.
Auch Ihr Mahnungswesen übernehme ich gerne für Sie. In den letzten Jahren zeigt sich der stetige Trend, dass die Zahlungsmoral von Privatpersonen und Unternehmen weiter sinkt. Auf Rechnungen wird oft erst spät reagiert und Sie bleiben lange auf Ihren Forderungen sitzen. Einer der häufigsten und größten Fehler ist es dabei zu lange Fristen zu setzen und mehrere Mahnungen zu versenden. Anders als beispielsweise Inkassobüros kann ich für Sie nicht nur Mahnungen versenden, sondern Ihre Forderungen auch über das gerichtliche Mahnverfahren betreiben und schließlich zwangsvollstrecken lassen. So sparen Sie sich wertvolle Zeit bei dem Betreiben offener Rechnungen.
Im Bereich des Verkehrs- und Unfallrechts sollten Sie sich immer einen Rechtsanwalt suchen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH werden Ihre bei mir anfallenden Kosten stets übernommen, soweit der Unfall unverschuldet war. Wenn Sie mich mit der Beauftragung Ihres Verkehrsunfallschadens beauftragen, haben Sie den Vorteil, dass ich bereits mit mehreren Kfz-Sachverständigen kooperiere und eine hohe Fallzahl im Verkehrsunfallrecht aufweise.
Im Insolvenzrecht biete ich Ihnen eine anwaltliche Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung im Hinblick auf alle möglichen Aspekte (beispielsweise Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Verbraucherinsolvenz, Insolvenzstrafrecht oder eine Forderungsanmeldung) an und begleite Sie von Beginn an durch Ihr Insolvenzverfahren.
Meine strafrechtlichen Tätigkeitsgebiete:
Auch im Strafrecht und in Bußgeldsachen ist ein frühzeitiges Einschreiten durch einen Anwalt oftmals die beste Möglichkeit. Denn so kann ich sicherstellen, dass Sie sich bereits vor einer Anklage im Ermittlungsverfahren gegen die Vorwürfe erwehren können und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
Meine sonstigen Tätigkeitsgebiete:
Gerne berate und vertrete ich Sie auch in jagd- und waffenrechtlichen Angelegenheiten. Da ich selbst Jäger bin, weiß ich wie wichtig es ist, umfassend über die vielen rechtlichen Bestimmungen informiert zu sein. In den letzten Jahren zeigt sich darüber hinaus der Trend, dass das Waffenrecht immer weiter eingeschränkt werden soll. Gerade deshalb ist es in vielen Fällen wichtig, frühzeitig bei Problemen rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Eine Übersicht über die möglichen Aufgaben in meinen Tätigkeitsgebieten können Sie hier einsehen.
Meine Tätigkeitsgebiete und Interessenschwerpunkte liegen zu einem großen Teil im Verwaltungsrecht und im Unternehmensrecht. Gerne vertrete ich Sie aber auch bei zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Problemen.
Meine verwaltungsrechtlichen Tätigkeitsgebiete
Der Bereich des Verwaltungsrechts ist breit gefächert und umfasst inbesondere das öffentliche Baurecht, das Gewerberecht, das Gemeinderecht, das Vergaberecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Straßenverkehrsrecht, aber auch Kosten- und Gebührenbescheide und weitere, kleinere Gebiete. Pauschal kann man sagen, dass ein verwaltungsrechtlicher Bezug immer dann vorliegt, wenn eine Behörde gehandelt hat.
Gerade im Verwaltungsrecht ist juristischer Rat oft wichtig und zeitkritisch.
Sollten Sie bereits einen Bescheid bekommen haben, haben Sie in der Regel eine Frist von einem Monat, um sich dagegen zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig sind das "Beamtendeutsch" und die bürokratischen Vorgänge für Rechtslaien oftmals unverständlich und befremdlich.
Bereits in einem Erstberatungsgespräch kann aber regelmäßig bereits eingeschätz werden, ob es sich lohnt gegen einen Bescheid vorzugehen.
Aber auch bevor Sie einen Bescheid erhalten haben, kann sich ein Besuch beim Anwalt lohnen. Beispielsweise kann es im öffentlichen Baurecht vorkommen, dass eine beabsichtigte Ablehnung einer Baugenehmigung über eine Auflage zu einem positiven Bescheid führt. Auch im Falle einer beabsichtigten Gewerbeuntersagung kann über gewerberechtliche Auflagen oder die Bestellung eines Stellvertreters eine Fortführung des Gewerbebetriebs ermöglicht werden.
Zögern Sie sich daher nicht, im Zweifel einen Termin bei mir zu vereinbaren.
Meine zivilrechtlichen Tätigkeitsgebiete:
Auch der Bereich des Zivilrechts ist grundsätzlich breit gefächert. Meine zivilrechtlichen Tätigkeitsgebiete liegen aber insbesondere im Bereich des privaten Baurechts, Nachbarrechts, Unternehmens- und Wettbewerbsrechts und Vertragsrecht.
Das private Baurecht unterscheidet sich vom öffentlichen Baurecht dadurch, dass es sich dabei oftmals um Mängelrechte, Bauträgerverträge, (Bau-)Handwerksverträge und ähnliches handelt. Gerade im Bereich der Werksmängelrechte und der Bauträgerverträge ist meist auf eine umfangreiche Rechtsprechung zu achten, sodass an der Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht gespart werden sollte.
Vom Nachbarrecht werden die zivilrechtlichen Bestimmungen rund um das Nachbarverhältnis umfass. Diese finden sich insbesondere im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz NRW. Neben der rechtlichen Komponente liegt die Schwierigkeit bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten aber oftmals im Umgang mit den emotionsgeladenen Parteien. Mein Anspruch an mich selbst ist es, in diesem Bereich das für meine Mandantin bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Schließlich bin ich für Sie gerne im Unternehmens- und Wettbewerbsrecht tätig. Dieses Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere das Markenrecht, das Urheberrecht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Gerade in den Bereichen des Marken- und Urheberrechts, aber auch im Recht des unlauteren Wettbewerbs herrscht oft eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf Rechtsverletzungen. Daher sollte das rechtliche Risiko einer Abmahnung oft frühzeitig abgeklärt werden, oder aber geprüft werden, ob man selbst eine andere Person abmahnen könnte.
Meine Tätigkeit im Sozialrecht:
Im Bereich des Sozialrechts möchte ich Menschen helfen, die vom deutschen Sozialwesen ungerecht behandelt werden.
Meist sind es gerade Personen, die Sozialleistungen beziehen, die nicht hinreichend mit dem bürokratischen System vertraut sind. Auch wegen Sprachbarrieren kommt es in diesem Tätigkeitsbereich oft zu Missverständnissen, die zu einer Kürzung oder gar einem Versagen der Leistungen führen.
Glücklicherweise bietet sich gerade für diese Betroffenen in sozialrechtlichen Streitigkeiten ein Besuch beim Rechtsanwalt an.
Wer beispielsweise bereits Bürgergeld bezieht, wird regelmäßig auch einen sog. "Beratungshilfeschein" bekommen.
Sollte es dann trotz einer Tätigkeit im Widerspruchsverfahren zu einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht kommen, gilt für die Gerichtskosten zunächst der Grundsatz der Kostenfreiheit. Bei einem Obsiegen werden zudem die Kosten meiner Tätigkeit erstattet.
Scheuen Sie sich also nicht, bei Problemen im Sozialrecht einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen.
Eine Übersicht über die möglichen Aufgaben in meinen Tätigkeitsgebieten können Sie hier einsehen.
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