Überblick über die Tätigkeitsgebiete des Rechtsanwalts Teschner

Fachanwalt im Miet- und Wohneigentumsrecht

Als Inhaber des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“, der mir im Jahr 2015 von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen wurde, habe ich besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts nachgewiesen. Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Ständige Fortbildungen, die jährlich nachzuweisen sind, stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.

 

Anders als bei Fachärzten bearbeiten Fachanwälte aber weiterhin eine Vielzahl von Tätigkeitsgebiete. Neben dem Miet- und Wohneigentumsrecht bin ich in den nachfolgenden Rechtsgebieten tätig: 

Arbeitsrecht
 

  • Entwurf von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigungsschutzangelegenheiten
  • Abmahnungen, Mitbestimmungsfragen
  • Arbeitnehmerüberlassung 
  • Tarifrecht
  • Scheinselbstständigkeit
  • Rückzahlungsklausel
  • Beratung zum 
  • Urlaubsanspruch
  • Wettbewerbsverbot
  • Zahlung von Abfindungen
  • Arbeitnehmerüberlassungen
  • Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag
  • Befristetes Arbeitsverhältnis
  • Entgeldfortzahlung
  • Vertretung bei Kündigung, Beratung zu Kündigungsfristen 
  • Mutterschutz
  • Probearbeitsverhältnis 
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Lohnfortzahlung
  • Freistellung von der Arbeit

Ehe- und Familienrecht

  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Scheidung
  • Vereinbarungen für die Zeit vor – und nach der Scheidung
  • Sorgerechtsverfahren sowie 
  • Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Elternunterhalt
  • Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung
  • Hausratsteilung
  • Einstweilige Anordnungs- und Verfügungsverfahren
  • Häusliche Gewalt


 

Mietrecht
 

  • Erstellung und rechtliche Überprüfung von Mietverträgen
  • Ausspruch oder Abwehr von Kündigungen des Mietverhältnisses
  • Räumungen des Mietobjekts, 
  • Abwehr und Einleitung einer Räumungsklage
  • Zahlung des Mietzinses, 
  • außergerichtlicher oder gerichtlicher Forderungseinzug
  • Mietminderungen
  • Beseitigung von Sach- und Mietmängeln
  • Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache
  • Rückgewähr der Kaution
  • Überprüfung oder Erstellung von Neben-/Betriebskostenabrechnungen

Wohnungseigentumsrecht

  • Eigentum / Sondereigentum / Gemeinschaftseigentum
  • Eigentümergemeinschaft / Eigentümerversammlung
  • Hausgeld / Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
  • Sonderumlagen
  • Stimmrechte
  • Beschlusssammlung
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Teilungserklärung
  • Umlageschlüssel
  • Verwaltung / Verwalter / Beirat

Mahnungswesen/Forderungsinkasso/Zwangsvollstreckung

Die Zahlungsmoral von Privatleuten und gewerblichen Kunden sinkt seit Jahren stetig. Zahlungen werden einfach nicht geleistet, auf Mahnungen wird nicht reagiert. Insbesondere für kleinere Einzelunternehmen, Handwerksbetriebe aber auch mittelständische Unternehmen kommt es dadurch schnell zu Liquiditätsengpässen.

Einer der häufigsten und größten Fehler im Bereich des Forderungsmanagements sind zu lange Fristsetzungen für den Zahlungsausgleich und eine zu hohe Anzahl an Mahnungen.

Eine konsequente und zeitnahe Abgabe Ihrer überfälligen Forderungen an mich erhöht die Chancen einer vollumfänglichen Realisierung.

Anwaltliche Mahnschreiben machen erfahrungsgemäß größeren Eindruck auf den Schuldner als Ihre eigenen mehrfachen Mahnungen oder die eines Inkassobüros. Reagiert der Schuldner auf Ihre 1. Mahnung nicht, wird er voraussichtlich auch auf weitere Mahnungen nicht reagieren.

Als Rechtsanwalt kann ich aus rechtlichen und strukturellen Gründen - anders als Inkassobüros - alle notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten.

Werden die durch mich gesetzten Fristen nicht eingehalten, sorge ich für die Titulierung Ihrer Forderung. Im Gegensatz zu einigen Inkassobüros geschieht dies auch dann, wenn der Schuldner z.B. Widerspruch gegen einen durch mich beantragten Mahnbescheid einlegt.

Sind Ihre Ansprüche tituliert, führe ich konsequent umfängliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, wobei ich allerdings nie die Kontrolle und Abwägung der Angemessenheit entstehender Kosten aus den Augen verliere.

Zahlreiche Handwerksbetriebe, Ärzte, mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute nutzen bislang die Vorteile meiner Beauftragung.

Sprechen Sie mich gerne an und ich zeige Ihnen auf, dass die Kosten für Sie im Falle meiner Mandatierung sehr gering und die Vorteile meiner Mandatierung sehr groß sind.

Strafrecht 

 

  • Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren, vor allem gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung im Zwischenverfahren
  • Verteidigung im Hauptverfahren und in der Hauptverhandlung vor Gericht bei Vorwürfen jeder Art
  • Verteidigung im Rechtsmittelverfahren bei Berufung und Revision
  • Verteidigung im Strafbefehlsverfahren
  • Verteidigung im Rahmen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung
  • Verteidigung im Jugendstrafrecht
  • Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Akteneinsichtnahme, 
  • Analyse der Sach- und Rechtslage sowie der Beweissituation
  • Entwicklung der Verteidigungsstrategie anhand des Verteidigungsziels (z.B. Freispruch, Einstellung, Geldstrafe.)
  • Stellung von Ermittlungs- und Beweisanträge
  • Verkehr mit nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten ohne Überwachung
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde nach vorläufiger Festnahme oder Unterbringung
  • Anregung von Verfahrenseinstellungen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Umfassende Führung der Korrespondenz im Rahmen des Strafprozesses
  • Beistand und Beratung bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, wie Durchsuchung, Sicherstellung, etc.
  • Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)
  • Beratung bei der Erstattung von Selbstanzeigen
  • Vertretung bei den Nebenfolgen eines Strafverfahrens, etwa bei Schmerzensgeld-/ Schadensersatzrecht
  • Beratung und Betreuung von Angehörigen inhaftierter Personen, z.B. Beantragung von Besuchserlaubnissen
  • Präventivberatung

Jagd- und Waffenrecht

  • Gestaltung und Überprüfung von Jagdpachtverträgen
  • Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften
  • Beratung und Vertretung von Jagdgenossenschaften und Jagdpächtern, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige vorzeitige Kündigung des Jagdpachtvertrages
  • Rechtsfragen rund um den Jagdschein und die WBK (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung)
  • Beratung im Hinblick auf Abschusspläne und Jagdbeschränkungen
  • Wild- und Jagdschadensangelegenheiten
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagdausübung
  • Haftungs-, Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen
  • Waffenrechtliche Probleme (An-/Ummeldung, Aufbewahrung, Sicherheitsklassen etc.)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz (Führen von Waffen, Gas-/Schreckschusswaffen, kleiner Waffenschein)
  • Baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Jagdausübung

Bußgeldsachen

  • Vertretung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Bußgeldbescheid / Bußgeld / Ordnungsgeld
  • MPU
  • Punkte in Flensburg
  • Verlust der Fahrerlaubnis / des Führerscheins
  • Beschlussanfechtung
  • Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen

Verkehrs- und Unfallrecht

  • Unfallschadensregulierung
  • Hilfe bei der Schadensbegutachtung durch kooperierende Sachverständige / Gutachter
  • Klärung von Haftungsfragen bei Verkehrsunfällen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatz-, Schmerzensgeldansprüchen, etc.

Insolvenzrecht

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Unternehmenssanierung
  • Verbraucherinsolvenz
    Regelinsolenz / Unternehmensinsolvenz
  • Insolvenzstrafrecht
  • Forderungsanmeldung im Rahmen einer Insolvenz
  • Insolvenzausfallgeld