Als Inhaber des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“, der mir im Jahr 2015 von der Rechtsanwaltskammer Hamm verliehen wurde, habe ich besondere theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen des allgemeinen Mietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Wohnungsmietrechts, des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts und auch des Nachbarrechts nachgewiesen. Dieser Titel dokumentiert das Vorliegen entsprechender Spezialisierungen. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung FAO festgelegten Qualitätsstandards. Ständige Fortbildungen, die jährlich nachzuweisen sind, stellen die Qualität und das hohe Niveau sicher.
Anders als bei Fachärzten bearbeiten Fachanwälte aber weiterhin eine Vielzahl von Tätigkeitsgebiete. Neben dem Miet- und Wohneigentumsrecht bin ich in den nachfolgenden Rechtsgebieten tätig:
Die Zahlungsmoral von Privatleuten und gewerblichen Kunden sinkt seit Jahren stetig. Zahlungen werden einfach nicht geleistet, auf Mahnungen wird nicht reagiert. Insbesondere für kleinere Einzelunternehmen, Handwerksbetriebe aber auch mittelständische Unternehmen kommt es dadurch schnell zu Liquiditätsengpässen.
Einer der häufigsten und größten Fehler im Bereich des Forderungsmanagements sind zu lange Fristsetzungen für den Zahlungsausgleich und eine zu hohe Anzahl an Mahnungen.
Eine konsequente und zeitnahe Abgabe Ihrer überfälligen Forderungen an mich erhöht die Chancen einer vollumfänglichen Realisierung.
Anwaltliche Mahnschreiben machen erfahrungsgemäß größeren Eindruck auf den Schuldner als Ihre eigenen mehrfachen Mahnungen oder die eines Inkassobüros. Reagiert der Schuldner auf Ihre 1. Mahnung nicht, wird er voraussichtlich auch auf weitere Mahnungen nicht reagieren.
Als Rechtsanwalt kann ich aus rechtlichen und strukturellen Gründen - anders als Inkassobüros - alle notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten.
Werden die durch mich gesetzten Fristen nicht eingehalten, sorge ich für die Titulierung Ihrer Forderung. Im Gegensatz zu einigen Inkassobüros geschieht dies auch dann, wenn der Schuldner z.B. Widerspruch gegen einen durch mich beantragten Mahnbescheid einlegt.
Sind Ihre Ansprüche tituliert, führe ich konsequent umfängliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, wobei ich allerdings nie die Kontrolle und Abwägung der Angemessenheit entstehender Kosten aus den Augen verliere.
Zahlreiche Handwerksbetriebe, Ärzte, mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute nutzen bislang die Vorteile meiner Beauftragung.
Sprechen Sie mich gerne an und ich zeige Ihnen auf, dass die Kosten für Sie im Falle meiner Mandatierung sehr gering und die Vorteile meiner Mandatierung sehr groß sind.
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